Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung für echt-vital.de
1. Verantwortliche Stelle
Echt Vital GmbH Heidenheimer Straße 6 71229 Leonberg Deutschland Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 800471
2. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website und alle damit verbundenen Unterseiten.
3. Status der Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website benutzerfreundlich und weitestgehend barrierefrei zu gestalten.
Aktuell wird die Website nach den WCAG 2.2-Richtlinien umgesetzt, insbesondere in Bezug auf:
Sichtbarkeit von Inhalten (z. B. alternative Texte für Bilder)
Bedienbarkeit (z. B. Tastaturnavigation)
Verständlichkeit (einfache Sprache, klare Struktur)
Robustheit (Kompatibilität mit verschiedenen Geräten und assistiven Technologien)
4. Umsetzungsstand
20.08.2025 Datum der letzten Überprüfung
Wir arbeiten kontinuierlich an der Optimierung:
Prüfung und Ergänzung von Alternativtexten bei Bildern
Sicherstellung ausreichender Farbkontraste
Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit
Nutzung semantisch korrekter HTML-Strukturen für Screenreader
In Audits mit internen und externen Tools wurden folgende Punkte bereits umgesetzt:
Alternativtexte für Produktbilder, Logos und dekorative Grafiken
Einheitliche Überschriftenstruktur (H1–H3) zur besseren Orientierung
Fokussteuerung für Navigationselemente und Formulare
Beschriftungen von Buttons und Formularfeldern für Screenreader
Anstehende Maßnahmen:
Untertitel und Transkripte für Videoinhalte
Prüfung von Farbkontrasten und Navigation auf mobilen Endgeräten (WCAG 2.2 Version)
7. Feedback & Kontakt
Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Barrierefreiheit unserer Seite. Bitte wenden Sie sich an: E-Mail: info@echt-vital.de Bitte geben Sie die URL und die Art des Problems an, wir bemühen uns um eine schnelle Antwort.
8. Weiterführende Standards & Gesetzliche Grundlagen
WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines)
European Accessibility Act (EAA) / Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) (ab 28. Juni 2025)
9. Gültigkeit dieser Erklärung
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt ab dem 20. August 2025. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.